Verwendung von Cookies
Funktionscookies, Analysecookies und Tracking-Cookies Cookies sind kleine Dateien, die eine Website während Ihres Besuchs auf der Website auf Ihrem Computer, Smartphone oder Tablet ablegt.
Funktionscookies Funktionscookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren einer Website erforderlich. Sie merken sich beispielsweise Ihr Passwort und Ihre Einstellungen, z. B. die Sprache, in der Sie die Website lesen möchten. Sie erinnern sich auch daran, welchen Artikel Sie in einem Webshop in einen Warenkorb gelegt haben. Und sie überwachen, wie Sie auf der Website surfen. Mit diesen Informationen kann der Websitebesitzer die Funktionsweise der Website analysieren und verbessern. Er darf die Daten nicht verwenden, um beispielsweise ein Profil der Internetnutzung Ihres Website-Besuchers zu erstellen.
Eine Website muss nicht um Erlaubnis bitten, funktionale Cookies zu platzieren. Der Inhaber einer Website muss die Website-Besucher jedoch in einer Datenschutzerklärung über die Verwendung funktionaler Cookies auf der Website informieren. Zum Beispiel, wofür das Cookie verwendet wird und ob auch andere Parteien Zugriff auf die vom Cookie gesammelten Daten haben.
Analytische Cookies Analytische Cookies messen Website-Besuche, mit denen der Eigentümer seine Website verbessern kann. Berücksichtigen Sie die Anzahl der Besucher und die am häufigsten besuchten Webseiten. Viele Leute verwenden dafür Google Analytics.
Wenn die Daten anonymisiert sind, ist der Websitebesitzer nicht verpflichtet, eine Cookie-Benachrichtigung über analytische Cookies zu veröffentlichen. Er muss jedoch die Verwendung von analytischen Cookies in der Datenschutzerklärung erwähnen.
Tracking-Cookies Tracking-Cookies verfolgen Besuche auf der Website, um ein Profil der Website-Besucher zu erstellen. Auf dieser Grundlage können sie die Website optimieren oder auf Sie zugeschnittene Anzeigen anzeigen. Tracking-Cookies sind nicht erforderlich, damit eine Website ordnungsgemäß funktioniert.
Nach dem Telekommunikationsgesetz muss der Inhaber einer Website um Erlaubnis bitten, diese sogenannten Tracking-Cookies zu platzieren. Beispielsweise kann auf Ihrem Bildschirm ein Bildschirm oder ein Popup mit Informationen zu den Cookies mit der Aufforderung zum Klicken auf "Einverstanden" angezeigt werden. Oder es heißt, dass Sie zustimmen, sobald Sie die Website nutzen. Sie können frei entscheiden, ob Sie eine Erlaubnis erteilen möchten oder nicht. Darüber hinaus muss die Verwendung von Tracking-Cookies in einer Datenschutzerklärung angegeben werden.
Keine Erlaubnis Wenn Sie keine Erlaubnis geben, funktionieren möglicherweise nicht alle Funktionen während Ihres Besuchs auf der Website. Beispielsweise können Sie einen Artikel möglicherweise nicht über Ihre sozialen Medien teilen. Wenn Sie eine Website einer Regierungsbehörde besuchen, kann Ihnen der Zugriff auf die Website nicht verweigert werden, wenn Sie keine Cookies möchten. Andere Websites sind nicht verpflichtet, Ihnen Zugriff auf die Website zu gewähren, wenn Sie Cookies ablehnen. Die Aufsichtsbehörde Autoriteit Consument & Markt (ACM) ermutigt Websites jedoch, nach einer Lösung für Personen zu suchen, die Cookies ablehnen und die Website dennoch anzeigen möchten.
Berechtigung Wenn Sie eine Berechtigung erteilen, speichert die Website diese Berechtigung normalerweise in einem Cookie. Die Berechtigung gilt dann, solange sich dieses Berechtigungscookie auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone befindet. Wie lange der Cookie auf Ihrem Gerät gespeichert bleibt, wird angezeigt, wenn die Zustimmung angefordert wird. Sie müssen nicht bei jedem wiederholten Besuch einer Website eine Erlaubnis erteilen. Der Zustimmungscookie hat bereits daran erinnert, dass Sie Ihre Einwilligung erteilt haben.
Sie können Ihre Einwilligung auch widerrufen. Zum Beispiel, indem Sie das Cookie von Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone entfernen. Dies bedeutet, dass Sie bei Ihrem nächsten Besuch auf der Website erneut um Erlaubnis zum Platzieren von Cookies gebeten werden müssen.